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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.02.1963, Az.: 1 ABR 8/62

Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Kostenentscheidung; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Bindung des Bundesarbeitsgerichts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1963
Aktenzeichen
1 ABR 8/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 21.09.1962 - 3 BVTa 4/62

Fundstelle

  • AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG

Amtlicher Leitsatz

1. Es wird dabei verblieben, daß im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren eine Kostenentscheidung nicht ergehen kann.

2. An die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist das Bundesarbeitsgericht nicht in jedem Falle gebunden.

3. Eine sich auf den Kostenpunkt beschränkende Rechtsbeschwerde ist unzulässig.