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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.11.1977, Az.: BVerwG 1 WB 143/76

Gewährung von Sonderurlaub; Wehrdienstgerichte; Belassung der Bezüge; Abschluß eines Studiums

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 143/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11075
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 53, 340

Amtlicher Leitsatz

1. Für einen Antrag auf Verpflichtung des BMVg zur Gewährung von Sonderurlaub ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten auch dann gegeben, wenn er ausschließlich wegen der zugleich beantragten Belassung der Bezüge abgelehnt worden ist.

2. Von dem Erfordernis der Beamtensonderurlaubsverordnung § 13 Abs. 2, daß Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge auch dienstlichen Zwecken dienen muß, kann keine Ausnahme bewilligt werden.

3. Ein Urlaub zum Abschluß eines Studiums "dient" nur dann dienstlichen "Zwecken", wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, welche die Belassung der Bezüge rechtfertigen.