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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.12.1974, Az.: 4 AZR 138/74

Tarifverträge; Bau; Fahrtkostenerstattung; Auswärtsbeschäftigung; Betriebssitz; Baustelle; Entfernung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.12.1974
Aktenzeichen
4 AZR 138/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10020
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oberhausen 02.08.1973 - 2 Ca 420/73
LAG Düsseldorf - 25.01.1974 - AZ: 9 Sa 957/73

Fundstelle

  • DB 1975, 506-507 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach § 7 Ziff. 10 BRTV-Bau haben nur solche Arbeitnehmer, die im Sinne von § 7 Ziff. 2 BRTV-Bau auswärts beschäftigt sind. Es ist also Voraussetzung, daß sie außerhalb der Gemeinde des Betriebssitzes oder innerhalb derselben Gemeinde auf einer Baustelle tätig sind, die mindestens 25 km von der Lage des Betriebes entfernt ist.