Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.12.1974, Az.: 4 AZR 138/74
Tarifverträge; Bau; Fahrtkostenerstattung; Auswärtsbeschäftigung; Betriebssitz; Baustelle; Entfernung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.12.1974
- Aktenzeichen
- 4 AZR 138/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10020
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Oberhausen 02.08.1973 - 2 Ca 420/73
- LAG Düsseldorf - 25.01.1974 - AZ: 9 Sa 957/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1975, 506-507 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach § 7 Ziff. 10 BRTV-Bau haben nur solche Arbeitnehmer, die im Sinne von § 7 Ziff. 2 BRTV-Bau auswärts beschäftigt sind. Es ist also Voraussetzung, daß sie außerhalb der Gemeinde des Betriebssitzes oder innerhalb derselben Gemeinde auf einer Baustelle tätig sind, die mindestens 25 km von der Lage des Betriebes entfernt ist.