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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.10.1972, Az.: 2 AZR 150/72

Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.10.1972
Aktenzeichen
2 AZR 150/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10124
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 10.02.1972 - 2 Sa 68/71

Fundstellen

  • BB 1973, 661
  • DB 1973, 726-727 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitnehmer kann die Erklärung nach § 12 KSchG, daß er im Falle seines Obsiegens im Kündigungsschutzprozeß das bisherige Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wolle, auch schon vor der Rechtskraft des Urteils abgeben und daneben den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG verfolgen.