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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1958, Az.: 3 AZR 184/55

Mitglied des Betriebsrats; Änderungskündigung; Einzelne Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.02.1958
Aktenzeichen
3 AZR 184/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10169
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 25.01.1955 - I Sa 185/54

Fundstellen

  • BAGE 5, 214 - 217
  • AP Nr. 10 zu § 13 KSchG
  • DB 1958, 548 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 549-550 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 963-964 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Änderungskündigung"

Amtlicher Leitsatz

Einem Mitglied des Betriebsrats darf grundsätzlich auch nicht zum Zwecke der Änderung seines Arbeitsverhältnisses gekündigt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine einzelne Kündigung handelt, die nur das Betriebsratsmitglied trifft.