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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.08.1980, Az.: 5 AZR 325/78

Betriebsvereinbarung; Lohnzulage; Zulagenverweigerung; Anspruchsberechtigung; Rückwirkende Einforderung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.08.1980
Aktenzeichen
5 AZR 325/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Kiel 22.09.1977 - 4a Ca 901/77
LAG Kiel 17.02.1978 - 5 Sa 630/77

Fundstellen

  • Betr 1981, 274
  • DB 1981, 274-275 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung einem Teil seiner Arbeitnehmer eine Zulage zum Lohn ausgezahlt, die Zulage aber anderen verweigert, weil er sie nicht für anspruchsberechtigt hielt, so kann ein bisher ausgeschlossener Arbeitnehmer für die Vergangenheit die Zulage nicht verlangen.