Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.08.1980, Az.: 5 AZR 325/78
Betriebsvereinbarung; Lohnzulage; Zulagenverweigerung; Anspruchsberechtigung; Rückwirkende Einforderung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.08.1980
- Aktenzeichen
- 5 AZR 325/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10078
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Kiel 22.09.1977 - 4a Ca 901/77
- LAG Kiel 17.02.1978 - 5 Sa 630/77
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- Betr 1981, 274
- DB 1981, 274-275 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung einem Teil seiner Arbeitnehmer eine Zulage zum Lohn ausgezahlt, die Zulage aber anderen verweigert, weil er sie nicht für anspruchsberechtigt hielt, so kann ein bisher ausgeschlossener Arbeitnehmer für die Vergangenheit die Zulage nicht verlangen.