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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.04.1969, Az.: 4 AZR 335/68

Tarifvertrag; Rückwirkung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Zeit des Abschlusses; Tarifgebundenheit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.04.1969
Aktenzeichen
4 AZR 335/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 14.05.1968 - AZ: 8 Sa 35/68

Fundstellen

  • BB 1969, 873
  • DB 1969, 1247-1248 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein rückwirkend in Kraft gesetzter Tarifvertrag kann ein Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf dessen zwischenzeitliche Beendigung nur dann erfassen, wenn auch zur Zeit des Abschlusses des Tarifvertrages nicht Tarifgebundenheit besteht.