Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.07.1978, Az.: 1 ABR 8/75
Auswahl unter Stellenbewerbern; Betriebsrat; Teilnahme an Einstellungsgesprächen; Anwerbeaktion im Ausland; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers; Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern; Zwischenstaatliche Vereinbarungen im Ausland
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.07.1978
- Aktenzeichen
- 1 ABR 8/75
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 08.10.1974 - 4 TaBV 74/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1978, 2320-2322 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 1120 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Auswahl unter den Stellenbewerbern ist Sache des Arbeitgebers. Aus BetrVG § 99 Abs. 1 ergibt sich kein Recht des Betriebsrats, an den Einstellungsgesprächen des Arbeitgebers mit den Stellenbewerbern teilzunehmen.
2. Der Betriebsrat hat auch dann keinen gesetzlichen Anspruch darauf, durch ein von ihm bestimmtes Betriebsratsmitglied an der Anwerbeaktion im Ausland teilzunehmen, wenn der Arbeitgeber seinerseits einen Vertreter dorthin entsendet.
3. Zum Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach BetrVG § 99 Abs. 1 bei der Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern, die aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen im Ausland vermittelt werden.