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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.07.1978, Az.: 1 ABR 8/75

Auswahl unter Stellenbewerbern; Betriebsrat; Teilnahme an Einstellungsgesprächen; Anwerbeaktion im Ausland; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers; Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern; Zwischenstaatliche Vereinbarungen im Ausland

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.07.1978
Aktenzeichen
1 ABR 8/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 08.10.1974 - 4 TaBV 74/74

Fundstellen

  • DB 1978, 2320-2322 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 1120 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Auswahl unter den Stellenbewerbern ist Sache des Arbeitgebers. Aus BetrVG § 99 Abs. 1 ergibt sich kein Recht des Betriebsrats, an den Einstellungsgesprächen des Arbeitgebers mit den Stellenbewerbern teilzunehmen.

2. Der Betriebsrat hat auch dann keinen gesetzlichen Anspruch darauf, durch ein von ihm bestimmtes Betriebsratsmitglied an der Anwerbeaktion im Ausland teilzunehmen, wenn der Arbeitgeber seinerseits einen Vertreter dorthin entsendet.

3. Zum Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach BetrVG § 99 Abs. 1 bei der Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern, die aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen im Ausland vermittelt werden.