Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 16.11.1992, Az.: 1 BvL 31/88
Normenkontrolle; Richtervorlage; Bereits bestätigte Norm; Bestätigung durch Bundesverfassungsgericht; Neue Umstände
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 16.11.1992
- Aktenzeichen
- 1 BvL 31/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12564
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 87, 341 - 347
- JuS 1993, 865 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1993, 881 (amtl. Leitsatz)
- SGb 1993, 265 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Betrifft eine Richtervorlage eine gesetzliche Vorschrift, deren Verfassungsmäßigkeit vom BVerfG bereits bejaht worden ist, und wird die Vorlage damit begründet, daß neue Umstände eingetreten seien, die die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Lage verändert hätten, so muß die Begründung erkennen lassen, auf welche Weise das Gericht diese Umstände festgestellt hat.