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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1978, Az.: 5 AZR 800/76

Leitende Angestellte; Zeitpunkt des Übergangs; Bestehende Arbeitsverhältnisse; Kündigungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1978
Aktenzeichen
5 AZR 800/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 21.09.1976 - 3 Sa 171/76

Fundstellen

  • BB 1978, 914
  • DB 1978, 1453-1454 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. BGB § 613a gilt auch für leitende Angestellte im Sinne von BetrVG § 5 Abs. 3.

2. Zu den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen gehören auch solche, die bereits von einer Seite gekündigt wurden, bei denen aber die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.