Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1978, Az.: 5 AZR 800/76
Leitende Angestellte; Zeitpunkt des Übergangs; Bestehende Arbeitsverhältnisse; Kündigungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.02.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 800/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10143
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 21.09.1976 - 3 Sa 171/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1978, 914
- DB 1978, 1453-1454 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. BGB § 613a gilt auch für leitende Angestellte im Sinne von BetrVG § 5 Abs. 3.
2. Zu den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen gehören auch solche, die bereits von einer Seite gekündigt wurden, bei denen aber die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.