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§ 61 KWG LSA - Wahlbereiche bei Gemeindewahlen

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Amtliche Abkürzung
KWG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.13

(1) Abweichend von § 7 Abs. 1 kann das Wahlgebiet bei Gemeindewahlen in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Dabei bildet jede an einem Zusammenschluss beteiligte Gemeinde einen Wahlbereich. Die an einem Zusammenschluss beteiligten Gemeinden können sich durch Beschluss ihrer Vertretung zu einem Wahlbereich zusammenschließen, wenn dies der Größenangleichung der Wahlbereiche im Wahlgebiet dient.

(2) Weisen die zusammenzuschließenden Gemeinden erheblich unterschiedliche Einwohnergrößen aus, gilt Folgendes:

  1. 1.
    Bei Überschreiten des Durchschnitts der zwischen den Gemeinden bestehenden Einwohnerzahl um mehr als 50 v. H. ist die bisher selbstständige Gemeinde in mehrere Wahlbereiche einzuteilen.
  2. 2.
    Bei Unterschreiten der durchschnittlichen Einwohnerzahl um mehr als 50 v. H. ist die bisher selbstständige Gemeinde mit anderen zu einem Wahlbereich zusammenzuschließen.