Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.03.1976, Az.: VII ZR 41/74
Verjährungsunterbrechung; Unterbrechung der Verjährung; Teilklage; Vorschuß zur Behebung eines Mangels; Nachbesseurungsaufwendung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.03.1976
- Aktenzeichen
- VII ZR 41/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11485
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 66, 138 - 142
- BauR 1976, 205
- DB 1976, 912-913 (Volltext mit amtl. LS)
- JR 1976, 378
- MDR 1976, 655 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 956-957 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Die Verjährung eines begründeten Anspruchs auf Zahlung eines höheren Vorschusses für einen Mangel wird durch die Klage auf Zahlung eines bestimmten Betrages als Vorschuß zur Behebung gerade dieses Mangels unterbrochen. Dies ist von der Teilklage wegen Nachbesserungsaufwendungen für einen Mangel-Teilbereich abzugrenzen. Siehe dazu BGHZ 66, 142; NJW-RR 1989, 208; NJW-RR 1986, 1026; OLG Celle, BauR 1988, 226.