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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.03.1976, Az.: VII ZR 41/74

Verjährungsunterbrechung; Unterbrechung der Verjährung; Teilklage; Vorschuß zur Behebung eines Mangels; Nachbesseurungsaufwendung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.03.1976
Aktenzeichen
VII ZR 41/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11485
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 66, 138 - 142
  • BauR 1976, 205
  • DB 1976, 912-913 (Volltext mit amtl. LS)
  • JR 1976, 378
  • MDR 1976, 655 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 956-957 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Verjährung eines begründeten Anspruchs auf Zahlung eines höheren Vorschusses für einen Mangel wird durch die Klage auf Zahlung eines bestimmten Betrages als Vorschuß zur Behebung gerade dieses Mangels unterbrochen. Dies ist von der Teilklage wegen Nachbesserungsaufwendungen für einen Mangel-Teilbereich abzugrenzen. Siehe dazu BGHZ 66, 142; NJW-RR 1989, 208; NJW-RR 1986, 1026; OLG Celle, BauR 1988, 226.