Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.10.1960, Az.: IV ZR 3/60
Ende der Rechtshängigkeit; Aussetzung; Ausländisches Gericht; Aussicht auf Wiederaufnahme; Sperrwirkung des ausländischen Verfahrens; Beeinträchtigung des Rechtsschutzes
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 26.10.1960
- Aktenzeichen
- IV ZR 3/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10357
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHWarn 1960, 576-577
- MDR 1961, 125 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1961, 124 (Volltext mit amtl. LS)
- ZZP 1961, 225-226
Redaktioneller Leitsatz
Die Rechtshängigkeit wird nicht durch die Aussetzung beendet. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, daß bei einem ausländischen Gericht keine Aussicht auf Wiederaufnahme besteht oder die Sperrwirkung des ausländischen Verfahrens zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Rechtsschutzes führen würde.