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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.01.1977, Az.: BVerwG 1 WB 81/76

Generalstabsausbildung; Auswahl der Teilnehmer; Ernennungsgrundsätze; Verwendungsgrundsätze; Fürsorgepflicht des Vorgesetzten; Anspruch auf Einsichtnahme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.01.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 81/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11105
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 53, 245

Amtlicher Leitsatz

1. Die Auswahl der Teilnehmer für die Generalstabsausbildung steht allein in dem an den Ernennungsgrundsätzen und Verwendungsgrundsätzen des SG § 3 sowie an der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten orientierten Ermessen des Bundesministers der Verteidigung.

2. Der Soldat hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in die der leistungsmäßigen Einordnung dienende Auflistung der zur Auswahl stehenden Offiziere.