Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.01.1977, Az.: BVerwG 1 WB 81/76
Generalstabsausbildung; Auswahl der Teilnehmer; Ernennungsgrundsätze; Verwendungsgrundsätze; Fürsorgepflicht des Vorgesetzten; Anspruch auf Einsichtnahme
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.01.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 81/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11105
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- BVerwGE 53, 245
Amtlicher Leitsatz
1. Die Auswahl der Teilnehmer für die Generalstabsausbildung steht allein in dem an den Ernennungsgrundsätzen und Verwendungsgrundsätzen des SG § 3 sowie an der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten orientierten Ermessen des Bundesministers der Verteidigung.
2. Der Soldat hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in die der leistungsmäßigen Einordnung dienende Auflistung der zur Auswahl stehenden Offiziere.