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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.02.1981, Az.: 7 RAr 94/79

Abfindung; Arbeitslosengeld; Einbeziehung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.02.1981
Aktenzeichen
7 RAr 94/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10813
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lübeck 13.06.1978 - S 7 Ar 29/78
LSG Schleswig 14.09.1979 - L 1 Ar 55/78

Fundstelle

  • SozR 4100 § 117 Nr 5

Amtlicher Leitsatz

1. Der ältere Arbeitnehmer, der anläßlich eines drastischen Personalabbaus eines größeren Arbeitgebers gegen Abfindung sein Arbeitsverhältnis löst und dadurch einen anderen Arbeitnehmer des Betriebs vor der Entlassung bewahrt, hat für sein Verhalten einen wichtigen Grund i.S. des § 119 I 1 AFG.

2. Die Einbeziehung der Abfindung älterer unkündbarer Arbeitnehmer in die Ruhensregelung des § 117 II und III AFG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.