Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 11.02.1988, Az.: 7 RAr 55/86

Aufhebung eines unrichtig gewordenen Verwaltungsaktes; Atypischer Fall; Ermessensausübung; Volle gerichtliche Überprüfbarkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.02.1988
Aktenzeichen
7 RAr 55/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11368
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Dortmund 20.03.1985 - S 30 Ar 160/84
LSG Essen 25.04.1986 - L 12 Ar 125/85

Fundstelle

  • NZA 1988, 707

Amtlicher Leitsatz

Die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, der den Leistungsträger nach § 48 I 2 SGB X berechtigt, von der Aufhebung des unrichtig gewordenen Verwaltungsaktes für die Vergangenheit abzusehen, gehört nicht zur Ermessensausübung und ist daher gerichtlich voll überprüfbar.