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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.12.1993, Az.: BVerwG 4 C 11/93

Revision; Zulassung; Fernstraßen; Lärmschutz; Unnötiges Rechtsmittel; Gefahrensituation

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.12.1993
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 11/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 16.03.1993 8 A 92.40089 (UPR 1993, 235-236)

Fundstellen

  • DVBl 1994, 756-757 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1994, 691-692 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 1994, 229

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist die eigenverantwortliche Aufgabe des vorinstanzlichen Gerichts zu prüfen, ob eine Revisionszulassung durch Klärung naheliegender tatsächlicher Fragen vermieden und damit den Verfahrensbeteiligten ein unnötiges Rechtsmittel erspart werden kann.

2. Zur Abwägung von Lärmschutzbelangen bei der Änderung einer vorhandenen Straße, durch die eine Gefahrensituation beseitigt, zugleich aber die Lärmbelastung von Anwohnern infolge höherer Fahrgeschwindigkeiten erhöht wird.