Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.06.1969, Az.: VI ZR 21/68

Verhandlungen; Begriffsauslegung; Vergleichsverhandlungen; Meinungsaustausch; Ersatzberechtigter; Verpflichteter; Schadenfall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.06.1969
Aktenzeichen
VI ZR 21/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11034
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Braunschweig

Fundstelle

  • VersR 1969, 857

Redaktioneller Leitsatz

Es erfolgt keine enge Auslegung des Begriffs der "Verhandlungen" i. S. des § 14 Abs. 2 StVG. Eine Beschränkung auf Vergleichsverhandlungen findet nicht statt. Vielmehr umfaßt der Begriff jeden Meinungsaustausch zwischen dem Ersatzberechtigten und dem Verpflichteten über den Schadenfall. Dies gilt jedoch nur für den Fall, daß die Ablehnung jedweden Schadensersatzes nicht sofort erkennbar ist.