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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.01.1975, Az.: BVerwG 3 C 70/73

Ausschlagung einer Erbschaft; Umfang eines Nichtantrittschadens; Schadensgebiet

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.01.1975
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 70/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11148
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Münster 30.08.1973 - 3 K 123/73

Fundstellen

  • BVerwGE 47, 311
  • MDR 1975, 688

Amtlicher Leitsatz

1. Der im Schadensgebiet des Beweissicherungsgesetzes und Feststellungsgesetzes (BFG) an einem Wirtschaftsgut entstandenen Nichtantrittsschaden im Sinne des BFG § 4 Abs. 4 S. 1 ist zugunsten der nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften berechtigten Erben des im Schadensgebiet verstorbenen früheren Rechtsinhabers dieses Wirtschaftsgutes festzustellen (BFG § 4 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 S. 2 iVm LAG § 229 Abs. 2 S. 1).

2. Der auf Grund einer Ausschlagung der Erbschaft, die auf den Erbfall zurückwirkt, eintretende Rechtsanfall an den oder die nächstberufenen Erben wird von BFG § 4 Abs. 4 S. 2 in der Regel nicht erfaßt (BFG § 4 Abs. 4 S. 2 iVm BGB §§ 1945 Abs. 1, 1953 Abs. 1 und 2) .