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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.12.1975, Az.: 2 RU 105/75

Rentenanspruch; Pole; Unfall auf mittlerweile deutschem Gebiet

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.12.1975
Aktenzeichen
2 RU 105/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10764
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 108 - 113
  • SozR 2200 § 625 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

Einem in der Volksrepublik Polen wohnenden polnischen Staatsangehörigen, der im Jahre 1943 einen Arbeitsunfall in einem Gebiet erlitten hat, das nunmehr zum Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland gehört, ist die Rente vom deutschen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ab 01.09.1972 wieder auszuzahlen.