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Bundesfinanzhof
Urt. v. 26.11.1974, Az.: VIII R 62/73

Anlagevermögen; Betriebsvermögen; Mietwohngrundstück; Veräußerung von Eigentumswohnungen; Änderung der Zweckbestimmung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
26.11.1974
Aktenzeichen
VIII R 62/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10654
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1975, 352
  • DB 1975, 481-482 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB (Beilage) 1976, 10 (Kurzinformation)
  • DStR 1975, 318 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Teilt ein Steuerpflichtiger ein zum Anlagevermögen seines Betriebsvermögens gehörendes Mietwohngrundstück nach § 8 WEG auf, um die Eigentumswohnungen alsbald zu veräußern, so liegt hierin eine Änderung der Zweckbestimmung. Für den aus der Veräußerung der dem Umlaufvermögen zuzurechnenden Eigentumswohnungen entstandenen Gewinn kann § 6b EStG nicht in Anspruch genommen werden.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 26.11.1974 - AZ: VIII R 61/73