Bundesfinanzhof
Urt. v. 26.11.1974, Az.: VIII R 62/73
Anlagevermögen; Betriebsvermögen; Mietwohngrundstück; Veräußerung von Eigentumswohnungen; Änderung der Zweckbestimmung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 26.11.1974
- Aktenzeichen
- VIII R 62/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10654
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BStBl II 1975, 352
- DB 1975, 481-482 (Volltext mit amtl. LS)
- DB (Beilage) 1976, 10 (Kurzinformation)
- DStR 1975, 318 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Teilt ein Steuerpflichtiger ein zum Anlagevermögen seines Betriebsvermögens gehörendes Mietwohngrundstück nach § 8 WEG auf, um die Eigentumswohnungen alsbald zu veräußern, so liegt hierin eine Änderung der Zweckbestimmung. Für den aus der Veräußerung der dem Umlaufvermögen zuzurechnenden Eigentumswohnungen entstandenen Gewinn kann § 6b EStG nicht in Anspruch genommen werden.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 26.11.1974 - AZ: VIII R 61/73