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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.09.1958, Az.: 2 AZR 216/58

Handelsvertreter; Zuständigkeit der ArbG; Lex specialis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.09.1958
Aktenzeichen
2 AZR 216/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10164
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtsstreitigkeiten eines Handelsvertreters mit dem anderen Unternehmer fallen nur dann unter die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, wenn der in HdlVertrG Art. 3 normierte Fall Platz greift. HdlVertrG Art. 3 ist gegenüber ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2 lex specialis.