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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.07.1992, Az.: 1 BvR 14/90

Zwangsversteigerung; Hinweispflicht; Interessenwidrige Verfahrensantrag

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.07.1992
Aktenzeichen
1 BvR 14/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12608
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1993, 1699-1700 (Volltext mit red. LS)
  • Rpfleger 1993, 32-33 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • ZBB 1992, 314

Amtlicher Leitsatz

Der Rechtspfleger ist im Versteigerungsverfahren zu einem Hinweis an den betreibenden Gläubiger verpflichtet, wenn dieser allein als Folge eines in Verkennung der Rechtslage gestellten, sachlich grob interessenwidrigen Verfahrensantrags leer ausgehen und mit seinem Recht ausfallen würde.