Bundesfinanzhof
Beschl. v. 25.03.1981, Az.: IV B 68/80
Richterliche Anordnung; Austragung eines Verfahrens aus dem Prozeßregister; Prozeßleitende Verfügung; Beschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 25.03.1981
- Aktenzeichen
- IV B 68/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 10601
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Köln
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 133, 12 - 12
- BStBl II 1981, 478
Amtlicher Leitsatz
Die richterliche Anordnung, ein Verfahren im Prozeßregister auszutragen, ist auch dann eine prozeßleitende Verfügung, wenn sie vom Senat des FG durch Beschluß getroffen wird. Die Beschwerde ist hiergegen nicht gegeben.