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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.12.1981, Az.: VI ZR 203/79

Witwenrente; Rententräger; Regreß; Ersatz für die Mitarbeit im Haushalt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.12.1981
Aktenzeichen
VI ZR 203/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11979
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 479 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1045-1046 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1982, 291

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Ein Anspruch einer Witwe gegen den Schädiger ist mit der Witwenrente nach §§ 1263 f RVO sachlich kongruent und kann von dem Rententräger gem. § 1542 RVO zum Regreß herangezogen werden, wenn dieser Anspruch auf Ersatz für die geleistete Mitarbeit ihres getöteten Ehemannes zum Familienunterhalt im Haushalt gerichtet ist.