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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 18.10.2007, Az.: BverwG 3 B 32.07

Gebrauch einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nach einer Sperrfrist

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.10.2007
Aktenzeichen
BverwG 3 B 32.07
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2007, 41791
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Saarlouis - 27.06.2006 - AZ: VG 3 K 383/05
OVG Saarland - 30.01.2007 - AZ: 1 R 39/06
nachfolgend
BVerwG - 29.01.2009 - AZ: BVerwG 3 C 31.07

In der Verwaltungsstreitsache ...
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. Oktober 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Liebler und Prof. Dr. Rennert
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 30. Januar 2007 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf 5 000 EUR festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu.

2

Im Revisionsverfahren ist voraussichtlich die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, dessen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in dem Mitgliedstaat liegt, der die Fahrerlaubnis erteilt hat, nach Ablauf der in einem Strafverfahren ausgesprochenen Sperrfrist einen Anspruch darauf hat, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen.

3

Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 und 2 GKG; die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 und 2, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Kley
Liebler
Prof. Dr. Rennert