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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.01.1987, Az.: VI ZR 82/86

Osteotomie; Hüftluxation; Patient; Schmerzen; Aufklärungspflicht; Operation; Körperschaden; Einwilligung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.01.1987
Aktenzeichen
VI ZR 82/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13302
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 572 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 1481-1482 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 857 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1987, 667-668 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Vor einer varisierenden Osteotomie zur Linderung von Beschwerden aufgrund einer Hüftluxation ist der Patient darüber aufzuklären, daß unter Umständen keine Schmerzfreiheit für längere Zeit erreicht werden kann, er vielmehr sogar subjektiv größere Schmerzen haben kann.

2. Schon die Operation selbst und die damit verbundenen Beschwerden stellen, sofern der Eingriff nicht durch die Einwilligung des Patienten gedeckt ist, einen ersatzfähigen Körperschaden dar.