Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.06.1980, Az.: IVb ZR 520/80
Restitutionsklage; Bezug um Vorprozeß; Beweise im Vorprozeß
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.06.1980
- Aktenzeichen
- IVb ZR 520/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 12013
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1980, 880
Amtlicher Leitsatz
Das "neue Gutachten" i. S. des § 641i ZPO muß sich nur konkret auf den im Vorprozeß zur Entscheidung gestellten Sachverhalt beziehen. Es genügt für die Restitutionsklage dann, wenn es in Verbindung mit den im Vorprozeß erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde.