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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.06.1980, Az.: IVb ZR 520/80

Restitutionsklage; Bezug um Vorprozeß; Beweise im Vorprozeß

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.06.1980
Aktenzeichen
IVb ZR 520/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 12013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1980, 880

Amtlicher Leitsatz

Das "neue Gutachten" i. S. des § 641i ZPO muß sich nur konkret auf den im Vorprozeß zur Entscheidung gestellten Sachverhalt beziehen. Es genügt für die Restitutionsklage dann, wenn es in Verbindung mit den im Vorprozeß erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde.