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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.11.1981, Az.: BVerwG 2 WD 28/81

Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; Wiederholungsfall; Soldat in Vorgesetztenstellung; Disziplinargerichtliche Pflichtenmahnung; Beförderungsverbot

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.11.1981
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 28/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11469
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Mitte Koblenz 10.03.1981 - M 4 VL 1/81

Fundstelle

  • BVerwGE 73, 287 - 290

Amtlicher Leitsatz

Bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung hat selbst bei einer im ersten Wiederholungsfall begangenen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt am Steuer eines privaten Personenkraftwagens eine nachhaltige disziplinargerichtlich Pflichtenmahnung in Form eines Beförderungsverbots Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein. Nur besondere Umstände gestatten ein Absehen von dieser Maßnahme.