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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.10.1956, Az.: 1 AZR 464/54

Prinzipal; Handlungsgehilfe; Arbeitsbehinderung; Unverschuldeter Unglücksfall; Bezieher-Werber; Lesezirkelunternehmen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.10.1956
Aktenzeichen
1 AZR 464/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 20.07.1954 - 2 Sa 203/54

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu § 63 HGB
  • AR-Blattei Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 3
  • DB 1957, 238-239 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Bestimmung des HGB § 63, wonach der Prinzipal dem Handlungsgehilfen Gehalt und Unterhalt für die ersten 6 Wochen der Arbeitsbehinderung durch einen unverschuldeten Unglücksfall zu zahlen hat, gilt auch für die sogenannten Bezieher-Werber in Lesezirkelunternehmen. Dieser Anspruch ist nach HGB § 63 Abs. 1 S. 2 unabdingbar. Er kann durch Vertrag weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.