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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.06.1980, Az.: 4 AZR 497/78

Hochempfindliche Geräte; Komplizierte Geräte; Besonders schwierige Instandsetzungen; Selbständige Durchführung; Flugzeuge; Hubschrauber

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.06.1980
Aktenzeichen
4 AZR 497/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10020
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu § 21 MTB II
  • PersV 1982, 250

Amtlicher Leitsatz

1. Die Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe I Fallgruppe 1 SV 2a werden nur erfüllt, wenn die von dem Arbeiter instandzusetzenden Geräte ihrerseits "hochempfindlich" und "kompliziert" sind. Außerdem müssen die Instandsetzungen selbst "besonders schwierig" sein und "selbständig" durchgeführt werden.

2. Die Begriffe "hochempfindlich" und "kompliziert" werden von den Tarifvertragsparteien im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches verwendet. Mit "besonders schwierigen Instandsetzungen" sind solche gemeint, die in besonders herausgehobener und über die Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppen hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen.

3. Nicht nur Flugzeuge und Hubschrauber können "hochempfindliches und kompliziertes Gerät" sein.