Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.06.1980, Az.: 4 AZR 497/78
Hochempfindliche Geräte; Komplizierte Geräte; Besonders schwierige Instandsetzungen; Selbständige Durchführung; Flugzeuge; Hubschrauber
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.06.1980
- Aktenzeichen
- 4 AZR 497/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10020
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 21 MTB 2
Fundstellen
- AP Nr. 4 zu § 21 MTB II
- PersV 1982, 250
Amtlicher Leitsatz
1. Die Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe I Fallgruppe 1 SV 2a werden nur erfüllt, wenn die von dem Arbeiter instandzusetzenden Geräte ihrerseits "hochempfindlich" und "kompliziert" sind. Außerdem müssen die Instandsetzungen selbst "besonders schwierig" sein und "selbständig" durchgeführt werden.
2. Die Begriffe "hochempfindlich" und "kompliziert" werden von den Tarifvertragsparteien im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches verwendet. Mit "besonders schwierigen Instandsetzungen" sind solche gemeint, die in besonders herausgehobener und über die Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppen hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen.
3. Nicht nur Flugzeuge und Hubschrauber können "hochempfindliches und kompliziertes Gerät" sein.