Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.08.1971, Az.: 1 AZR 122/71
Beweislast; Kassierer; Fehlbestände
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.08.1971
- Aktenzeichen
- 1 AZR 122/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10011
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 09.03.1971 - 8 Sa 411/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1971, 1506
- DB 1971, 2263-2265 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Grundsatz, daß die Beweislast für unberechtigte Entnahmen aus der Kasse den Arbeitgeber trifft, wenn der Arbeitnehmer als angestellter Kassierer nicht den alleinigen Zugang zur Kasse hatte, gilt nicht ausnahmslos. Er gilt insbesondere dann nicht, wenn es ausgeschlossen ist oder doch durchgreifende Zweifel daran bestehen, daß der Dritte, der ebenfalls Zugang zur Kasse hatte, aus ihr Beträge entnommen hat.