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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.08.1971, Az.: 1 AZR 122/71

Beweislast; Kassierer; Fehlbestände

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.08.1971
Aktenzeichen
1 AZR 122/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10011
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 09.03.1971 - 8 Sa 411/69

Fundstellen

  • BB 1971, 1506
  • DB 1971, 2263-2265 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Grundsatz, daß die Beweislast für unberechtigte Entnahmen aus der Kasse den Arbeitgeber trifft, wenn der Arbeitnehmer als angestellter Kassierer nicht den alleinigen Zugang zur Kasse hatte, gilt nicht ausnahmslos. Er gilt insbesondere dann nicht, wenn es ausgeschlossen ist oder doch durchgreifende Zweifel daran bestehen, daß der Dritte, der ebenfalls Zugang zur Kasse hatte, aus ihr Beträge entnommen hat.