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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.10.1989, Az.: 7 RAr 150/88

Halbtagsbeschäftigung; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Arbeitslosengeld ; Arbeitslosenhilfe; Bemessungsentgelt

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.10.1989
Aktenzeichen
7 RAr 150/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11410
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lübeck 07.12.1987 - S 7 Ar 428/86
LSG Schleswig 22.09.1988 - L 3 Ar 32/88

Fundstellen

  • BSGE 66, 11 - 20
  • Kuhl, SGb 90, 425

Amtlicher Leitsatz

Folgt Grund und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus zumutbarer Halbtagsbeschäftigung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, so rechtfertigt der daraus folgende niedrige Leistungssatz weder eine gesetzlich ausgeschlossene frühere Arbeitslosenhilfe (§ 112 V Nr. 4 AFG) noch eine fiktive Bemessung nach einer Vollzeittätigkeit gem. § 112 VII AFG, sofern dessen Voraussetzungen als solche nicht vorliegen.