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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.06.1982, Az.: 7 AZB 3/82

Anwaltliche Weisung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.06.1982
Aktenzeichen
7 AZB 3/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10042
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 05.11.1981 - 36 Ca 329/81
LAG Berlin 29.01.1982 - 11 Sa 102/81

Fundstelle

  • NJW 1983, 304 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Unterzeichnet ein Anwalt eine fälschlich an das Arbeitsgericht adressierte Berufungsschrift und weist er dabei seine Sekretärin an, die Anschrift "Arbeitsgericht" maschinenschriftlich in "Landesarbeitsgericht" abzuändern, so darf er sich darauf verlassen, daß seine Weisung ausgeführt wird (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 4. November 1981 - VIII ZB 59 und 60/81).