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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.09.1980, Az.: V ZR 51/78

Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft; Ausgleich des Schadens; Erlös aus einem Grundstücksverkauf; Zugesicherter Mietertrag; Abstrakte Schuldverpflichtung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.09.1980
Aktenzeichen
V ZR 51/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11906
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1980, 2336-2337 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1981, 128-129 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 45-47 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, ob der beim Weiterverkauf eines Gebäudegrundstücks erzielte Erlös, der dem Wert des Grundstücks nach Maßgabe des zugesicherten Mietertrags entspricht, als Vorteil den durch das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft entstandenen Schaden ausgleicht.

2. Fehlt der dem Käufer als Eigenschaft vertraglich zugesicherte Mietertrag eines Grundstücks, so entfällt der dem Käufer hierdurch entstandene Schaden nicht ohne weiteres durch eine - vom im Kaufvertrag benannten Mieter abgegebene - abstrakte Schuldverpflichtung in Höhe des zugesicherten Mietertrags.