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§ 12 ThürRKG - Auslandsdienstreisen

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)
Amtliche Abkürzung
ThürRKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2032-6

(1) Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen zwischen dem Inland und dem Ausland sowie im Ausland.

(2) Unter Beachtung der Grundsätze dieses Gesetzes können durch Rechtsverordnung abweichende Bestimmungen über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen erlassen werden, soweit die besonderen Verhältnisse bei diesen Reisen es erfordern.