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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.10.1988, Az.: 1 RR 7/86

Übernahme von Aufgaben durch Satzung; Unzulässigkeit; Kompetenzüberschreitung eines Kassenverbandes; Verpflichtung der Aufsichtsbehörde zu kooperativem Verhalten ; Träger der Selbstverwaltung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.10.1988
Aktenzeichen
1 RR 7/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11315
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 21.05.1985 - S 9 K 116/84
LSG Mainz 23.10.1986 - L 5 K 41/85

Fundstellen

  • BSGE 64, 124 - 130
  • Plagemann, SGb 90, 69
  • SGb 1990, 69-73 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Kassenverband darf durch Satzung nicht solche Aufgaben übernehmen, die von einem Landesverband oder dem Bundesverband derselben Kassenart wahrgenommen werden müssen oder können.

2. Die Aufsichtsbehörde ist gegenüber einem der Aufsicht unterliegenden Träger der Selbstverwaltung zu kooperativem Verhalten verpflichtet.