Bundessozialgericht
Urt. v. 06.10.1988, Az.: 1 RR 7/86
Übernahme von Aufgaben durch Satzung; Unzulässigkeit; Kompetenzüberschreitung eines Kassenverbandes; Verpflichtung der Aufsichtsbehörde zu kooperativem Verhalten ; Träger der Selbstverwaltung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 06.10.1988
- Aktenzeichen
- 1 RR 7/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11315
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Speyer 21.05.1985 - S 9 K 116/84
- LSG Mainz 23.10.1986 - L 5 K 41/85
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 64, 124 - 130
- Plagemann, SGb 90, 69
- SGb 1990, 69-73 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Kassenverband darf durch Satzung nicht solche Aufgaben übernehmen, die von einem Landesverband oder dem Bundesverband derselben Kassenart wahrgenommen werden müssen oder können.
2. Die Aufsichtsbehörde ist gegenüber einem der Aufsicht unterliegenden Träger der Selbstverwaltung zu kooperativem Verhalten verpflichtet.