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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.06.1978, Az.: BVerwG 7 C 6/78

Freie Meinungsäußerung; Politische Parteien; Verfassungsmäßiger Rang; Wahlvorbereitung; Sondernutzungserlaubnis; Aufstellung parteieigener Plakatständer; Innerstädtischer Verkehrsraum

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.06.1978
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 6/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 06.12.1973 - 8 K 1458/72
OVG Münster 15.03.1976 - IX A 255/74

Fundstellen

  • BVerwGE 56, 56 - 63
  • NJW 1978, 1937-1938 (Volltext mit amtl. LS)
  • VerwRspr 30, 716 - 721

Amtlicher Leitsatz

Die Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung und der verfassungsmäßige Rang der politischen Parteien zwingen nicht dazu, daß die Behörde - in Abweichung von ihrer sonst geübten Ermessenspraxis - einer Partei auch außerhalb der Zeiten unmittelbarer Wahlvorbereitung die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung zahlreicher parteieigener Plakatständer im innerstädtischen Verkehrsraum erteilt.