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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.04.1985, Az.: 12 RK 53/83

Beschäftigung eines nichtseßhaften Hilfesuchenden; Prüfung der Arbeitsbereitschaft; Hilfesuchende; Versicherungspflichtige Beschäftigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.04.1985
Aktenzeichen
12 RK 53/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 18.03.1981 - S 2 Kr 2589/79
LSG Stuttgart 04.11.1983 - L 4 Kr 988/81

Fundstellen

  • BSGE 58, 67 - 72
  • SozR 2200 § 165 Nr 79

Amtlicher Leitsatz

Die Beschäftigung eines nichtseßhaften Hilfesuchenden ist keine nur zur Gewöhnung an Arbeit oder zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft ausgeübte Tätigkeit iS des § 20 BSHG, wenn für sie Arbeitsentgelt gezahlt worden ist; daß der Hilfesuchende sie nur wenige Tage ausgeübt hat, ändert nichts.