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§ 43 BbgBO - Sanitäre Anlagen

Bibliographie

Titel
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) 
Amtliche Abkürzung
BbgBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
925-1

Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.