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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.10.1992, Az.: BVerwG 1 D 71/91

Beamtenrecht; Dienstvergehen; Vergreifung an Beförderungsgut; Milderungsgrund der Wiedergutmachung des Schadens

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.10.1992
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 71/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 13008
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 93, 300 - 305
  • DÖV 1993, 343-344 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1994, 209-210 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1994, 296 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Beamter, der wissentlich dazu beiträgt, daß der Post anvertrautes Beförderungsgut durch Dritte entwendet werden kann, versagt in gleich schwerer Weise vertrauenszerstörend im Kernbereich seiner Pflichten wie derjenige Beamte, der sich selbst an Beförderungsgut vergreift.

2. Besteht das Dienstvergehen in der Hilfe zu fremder Straftat, kann eine Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze zum Milderungsgrund der Wiedergutmachung des Schadens vor dessen Entdeckung dann in Betracht kommen, wenn der Beamte seinen Umkehrwillen durch entsprechendes objektivierbares Verhalten deutlich macht. Dies setzt voraus, daß der Beamte durch eigenes Handeln entweder die mit seiner Hilfe herbeigeführte Rechtsgutgefährdung bzw. -verletzung wieder rückgängig macht oder wenn dies nicht gelingt, hierfür alles ihm Zumutbare unternimmt.