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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.11.1984, Az.: 4 AZR 35/83

Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung; Fallgruppenbewährungsaufstieg; Persönliche Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.11.1984
Aktenzeichen
4 AZR 35/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 07.01.1982 - 17 Ca 121/81
LAG Berlin 27.10.1982 - 5 Sa 15/82

Fundstellen

  • BAGE 47, 253 - 261
  • DB 1985, 817

Amtlicher Leitsatz

Für Teilzeitbeschäftigte ist die Bewährungszeit für den Fallgruppenbewährungsaufstieg in dem Verhältnis zu verlängern, das der persönlichen Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.