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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.09.1982, Az.: II ZR 186/81

Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweislast; Lastschrift; Bank; Schaden; Verspätete Rückgabe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.09.1982
Aktenzeichen
II ZR 186/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12568
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 200 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 220-222 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1982, 1418-1421

Amtlicher Leitsatz

Die Gläubigerbank, die wegen unberechtigter Rückbelastung einer Abbuchungsauftragslastschrift gegen die Schuldnerbank einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend macht, trägt die Beweislast dafür, daß die Lastschrift bereits vor ihrer Rückgabe eingelöst war und nicht mehr hätte zurückgegeben werden dürfen.

Zur Frage, wann der Gläubigerbank ein Schaden durch verspätete Rückgabe nicht eingelöster Lastschriften entsteht.