Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.09.1982, Az.: II ZR 186/81
Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweislast; Lastschrift; Bank; Schaden; Verspätete Rückgabe
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.09.1982
- Aktenzeichen
- II ZR 186/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12568
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1983, 200 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 220-222 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1982, 1418-1421
Amtlicher Leitsatz
Die Gläubigerbank, die wegen unberechtigter Rückbelastung einer Abbuchungsauftragslastschrift gegen die Schuldnerbank einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend macht, trägt die Beweislast dafür, daß die Lastschrift bereits vor ihrer Rückgabe eingelöst war und nicht mehr hätte zurückgegeben werden dürfen.
Zur Frage, wann der Gläubigerbank ein Schaden durch verspätete Rückgabe nicht eingelöster Lastschriften entsteht.