Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 BremKJFFöG - Mädchen und junge Frauen

Bibliographie

Titel
Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG)
Amtliche Abkürzung
BremKJFFöG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2160-d-7

Die in diesem Gesetz geregelten Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe sollen bedarfsgerechte Ansätze und Angebote für Mädchen und junge Frauen entwickeln. Mit der Berücksichtigung der Interessen und Problemlagen von Mädchen und jungen Frauen wird ein Beitrag zur Stärkung weiblicher Identitäten und Selbstständigkeit geleistet und auf die Chancengleichheit der Geschlechter hingewirkt. Durch gezielte Beratungs- und Hilfemöglichkeiten sollen Mädchen und junge Frauen bei ihrer individuellen Lebensgestaltung unterstützt werden.