Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.01.1993, Az.: StB 27/92
Erscheinungspflicht; Aussageverweigerung; Gegenüberstellung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.01.1993
- Aktenzeichen
- StB 27/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 11998
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BGHSt 39, 96 - 100
Amtlicher Leitsatz
Ein Beschuldigter, der Angaben zur Sache verweigert, kann durch Vorführung zum Erscheinen vor der Staatsanwaltschaft gezwungen werden, um ihn dort Zeugen gegenüberzustellen. Führt der Generalstaatsanwalt die Ermittlungen, so ist für die gerichtliche Entscheidung über die Anordnung des Generalbundesanwalts nicht der Ermittlungsrichter, sondern der Beschwerdesenat des BGH zuständig.