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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.01.1993, Az.: StB 27/92

Erscheinungspflicht; Aussageverweigerung; Gegenüberstellung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.01.1993
Aktenzeichen
StB 27/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 11998
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BGHSt 39, 96 - 100

Amtlicher Leitsatz

Ein Beschuldigter, der Angaben zur Sache verweigert, kann durch Vorführung zum Erscheinen vor der Staatsanwaltschaft gezwungen werden, um ihn dort Zeugen gegenüberzustellen. Führt der Generalstaatsanwalt die Ermittlungen, so ist für die gerichtliche Entscheidung über die Anordnung des Generalbundesanwalts nicht der Ermittlungsrichter, sondern der Beschwerdesenat des BGH zuständig.