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Bundessozialgericht
Urt. v. 10.07.1985, Az.: 5a RKn 15/84

Leistungsgruppe; Berufserfahrung; Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten; Witwenrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.07.1985
Aktenzeichen
5a RKn 15/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 5050 § 22 Nr 17

Amtlicher Leitsatz

Die vom FRG in der Anlage 1 Buchst A Nr 1 zu § 22 bei der Leistungsgruppe 1 neben der abgeschlossenen Lehre erwähnte "langjährige Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten" ist nach der vom Beschäftigten tatsächlich ausgeübten Funktion zu beurteilen. Sie kann frühestens nach Ablauf der für eine Lehre vorgesehenen Zeit angenommen werden. Auf eine "mehr als sechsjährige Berufserfahrung", wie sie in Leistungsgruppe 2 der Anlage 1 Buchst A zu Art 2 § 55 ArVNG vorgeschrieben ist, kommt es hier nicht an.