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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.07.1970, Az.: 3 AZR 417/69

Ausländischer Gerichtsstand; Arbeitsrechtliche Streitigkeiten; Einzelfall; Schutz des Arbeitnehmers; Deutsche Gerichte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.07.1970
Aktenzeichen
3 AZR 417/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10096
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 19.08.1969 - 3 Sa 241/69

Fundstellen

  • BAGE 22, 410 - 418
  • DB 1970, 2176-2177 (Volltext mit amtl. LS)
  • IPRspr 1970, 109
  • MDR 1970, 1043-1044 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 2180-2181 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein ausländischer Gerichtsstand kann in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten dann vereinbart werden, wenn es nicht im Einzelfall zum Schutz des Arbeitnehmers geboten ist, daß der Rechtsstreit vor den deutschen Gerichten geführt wird.