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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 04.11.1981, Az.: VIII ZB 60/81

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.11.1981
Aktenzeichen
VIII ZB 60/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 22929
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG München - 10.07.1981

In dem Rechtsstreitverfahren
hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
durch
den Vorsitzenden Richter Braxmaier und
die Richter Dr. Hiddemann,
Hoffmann, Dr. Skibbe und Treier
am 4. November 1981
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluß des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10. Juli 1981 wird hinsichtlich seiner Ziff. 2 aufgehoben.

Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt.

Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Braxmaier
Dr. Hiddemann
Hoffmann
Dr. Skibbe
Treier