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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.12.1979, Az.: 1 AZR 843/76

Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang; Betriebsänderung; Betriebsinhaberwechsel; Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.12.1979
Aktenzeichen
1 AZR 843/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10016
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 22.07.1976 - 2 SA 544/75

Fundstellen

  • BB 1980, 679
  • DB 1980, 743-744 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1980, 282-283

Amtlicher Leitsatz

1. Der Übergang eines Betriebes durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber ist für sich allein keine Betriebsänderung im Sinne von BetrVG § 111. Für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang gilt die Sonderregelung des BGB § 613a.

2. Erschöpft sich der rechtsgeschäftliche Betriebsübergang jedoch nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel, sondern ist er mit Maßnahmen verbunden, die als solche einen der Tatbestände des BetrVG § 111 erfüllen, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach den BetrVG §§ 111, 112 zu wahren.