Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.12.1979, Az.: 1 AZR 843/76
Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang; Betriebsänderung; Betriebsinhaberwechsel; Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.12.1979
- Aktenzeichen
- 1 AZR 843/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10016
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg 22.07.1976 - 2 SA 544/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1980, 679
- DB 1980, 743-744 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1980, 282-283
Amtlicher Leitsatz
1. Der Übergang eines Betriebes durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber ist für sich allein keine Betriebsänderung im Sinne von BetrVG § 111. Für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang gilt die Sonderregelung des BGB § 613a.
2. Erschöpft sich der rechtsgeschäftliche Betriebsübergang jedoch nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel, sondern ist er mit Maßnahmen verbunden, die als solche einen der Tatbestände des BetrVG § 111 erfüllen, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach den BetrVG §§ 111, 112 zu wahren.