Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.02.1975, Az.: 3 AZR 211/74
Haftung des Arbeitnehmers; Haftung eines Kassenverwalters für Fehlbeträge; Selbständige Prüfung aller Anspruchsgrundlagen durch das Gericht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.02.1975
- Aktenzeichen
- 3 AZR 211/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10074
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 06.02.1974 - 2 Sa 97/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AR-Blattei Haftung des Arbeitnehmers Entsch 98
- DB 1975, 1226 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Gericht hat selbständig von sich aus nach allen in Frage kommenden rechtlichen Anspruchsgrundlagen zu prüfen, ob sich die vom Kläger gewollte Rechtsfolge aus den von ihm behaupteten Tatsachen ergibt. Der Kläger braucht die rechtlichen Wertungen weder vorzutragen noch kann er bestimmen, daß das Gericht seiner Entscheidung nur bestimmte Rechtssätze zugrunde legen darf.
2. Die Grundsätze der Haftung eines Kassenverwalters für Fehlbeträge gelten auch für denjenigen Angestellten, der ein Konto verwaltet. Hat dabei ein Dritter Verfügungsgewalt über Scheckformulare, so braucht der Kontoverwalter nicht den Nachweis zu führen, daß ein buchmäßig festgestellter Fehlbestand nicht vorliegt.
3. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Kassen- oder Kontenverwalters nach § 823 Abs. 2 BGB.